Holiday-Reisen Sommerkatalog 2024

194 & 030 - 884 20 777 § Formblätter zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB INFORMATIONEN ZU IHRER BUSREISE, KURREISE oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die ent- sprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises er- heblich geändert wird. Wenn der für die Pau- schalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Un- ternehmen Euro.Bus.Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durch- führung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Euro.Bus. Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschrie- bene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pau- schalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Ab- schluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefon- nummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außerge- wöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschal- reise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits- probleme bestehen, die die Pauschalreise vor- aussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsge- bühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise we- sentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preis- minderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsge- mäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstal- ters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück- erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveran- stalters oder, sofern einschlägig, des Reise- vermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Euro.Bus.Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisen- platz 1, 65189 Wiesbaden, ruv@ruv.de und Tel.: +49 611 533-5859 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen auf- grund der Insolvenz von Euro.Bus.Tours GmbH verweigert werden. INFORMATIONEN ZU IHRER FLUGREISE, SCHIFFSREISE dem Reisebüro in Verbindung setzen können. - Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. - Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die ent- sprechenden Kosten sich verringern. - Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises er- heblich geändert wird. Wenn der für die Pau- schalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Holiday-Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Holiday-Rei- sen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlun- gen und, falls der Transport in der Pauschal- reise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: - Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Ab- schluss des Pauschalreisevertrags. - Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. - Die Reisenden erhalten eine Notruftelefon- nummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. - Die Reisenden können bei Eintritt außerge- wöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschal- reise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits- probleme bestehen, die die Pauschalreise vor- aussichtlich beeinträchtigen. - Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsge- bühr vom Vertrag zurücktreten. - Können nach Beginn der Pauschalreise we- sentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. - Der Reisende hat Anspruch auf eine Preis- minderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsge- mäß erbracht werden. - Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. - Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstal- ters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurück- erstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveran- stalters oder, sofern einschlägig, des Reise- vermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Holiday-Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisen- platz 1, 65189 Wiesbaden, ruv@ruv.de und Tel.: +49 611 533-5859 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen auf- grund der Insolvenz von Holiday-Reisen GmbH verweigert werden.

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